Bußgeldbescheid — wann lohnt sich der Einspruch?

Der UNFALLHELDEN-Ratgeber klärt auf

Sie lassen den Blick über die Landschaft schweifen, aus dem Radio tönt der neueste Titel eines bekannten Britischen Popsängers. Sie genießen die Schönheit des Augenblicks… Klick! Grelles Licht entreißt Sie plötzlich der Harmonie der Gedankenwelt. Sie wissen: vielleicht waren Sie doch etwas zu schnell unterwegs.

Zwei Wochen später findet sich der amtliche Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten. Angeblich waren Sie 25km/h schneller als erlaubt. Sie erinnern sich daran, dass ein guter Bekannter kürzlich erzählte, dass er ein Bußgeld durch einen entsprechenden Einspruch verhindern konnte.

Doch wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Dies und mehr nachfolgend im UNFALLHELDEN-Ratgeber.

Verwaltungsakt und Rechtsmittel

Ganz egal, ob Ihre Geschwindigkeitsübertretung mittels stationärem Blitzer oder Radarpistole festgestellt wurde: wird Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt, handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt. Bußgeldbescheid

Und gegen einen Verwaltungsakt können Sie Rechtsmittel einlegen.

Welche Rechtsmittel Ihnen speziell im Fall von Bußgeldbescheiden zur Verfügung stehen, geht aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) hervor.

Einspruch

Anforderungen bezüglich Form und Frist eines Einspruchs gegen entsprechende Bescheide gehen aus § 67 OWiG hervor. Demnach können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei derjenigen Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Weshalb kann Einspruch eingelegt werden?

Einspruch kann eingelegt werden, wenn der Beschuldigte der Auffassung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist.

80%

Der Bußgeldbescheide für Geschwindigkeitsübertretungen sind fehlerhaft.

Laut Studie sind für Geschwindigkeitsübertretungen ausgestellte Bußgeldbescheide in bis zu 80 Prozent der Fälle fehlerhaft. Aber nicht nur Fehler im Messvorgang — wie falsches Aufstellen der Messgeräte — begründen die Fehlerbehaftetheit.

Bekannte Fehlerquellen von Bußgeldbescheiden sind:

Jochen K.

Habe die Unfallhelden jetzt zum zweiten Mal angefordert, wie immer völlig unproblematisch, 1 Anruf der Kanzlei, eine Vollmachtsunterschrift, 3 Tage später der Gutachter da, werde über jede Schritte informiert, 2 Wochen später Benachrichtigung der gegnerischen Versicherung und schön ist der Fall abgeschlossen, ohne das man sich mit Versicherungen, Autohäuser und der Frage – wer bezahlt nun was – rumärgern muss. Einfach nur super diese Geschichte 🙂 Beim nächsten Unfall zu 100% wieder mit den Unfallhelden ! Weiter so !

Jochen K.
  • Fehlerhafte Montage

    Falsche Montage der Radaranlage, wie das Einstellen eines falschen Neigungswinkels, können Einsprüche begründen.

  • Bedienungsfehler

    Bei der Durchführung der Messung kam es zu menschlichem Versagen. Beispielsweise hat der Polizeibeamte den Apparat falsch bedient.

  • Uneindeutigkeit

    Das angegebene Beweismittel ist uneindeutig. Beispielsweise ist der Fahrer aufgrund schlechter Bildqualität nicht eindeutig zu erkennen.

Auch bei Personen- oder Fahrzeugverwechslungen lohnt sich ein Einspruch.

Allgemein können Mängel an inhaltlichen Anforderungen für Bußgeldbescheide aus § 66 OWiG beanstandet werden.

Wann sollte Einspruch erfolgen?

Einspruch sollte jedenfalls vor der Rechtskräftigkeit des Bescheides erfolgen.Anwalt

Sobald Sie also davon überzeugt sind, dass ein Bußgeldbescheid Fehler enthält, konsultieren Sie am besten Fall einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Dieser kann Einsicht in die entsprechenden Akten verlangen. Falls notwendig, kann ein Rechtsanwalt die gerichtliche Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides erwirken.

Wann der Einspruch lohnt

Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls. So trifft zum Beispiel die Sanktion einer Geschwindigkeitsübertretung in Form eines Fahrverbotes einen Berufskraftfahrer härter als einen Sonntagsfahrer. Auch die Höhe des Bußgeldes spielt eine Rolle.

Allgemein kann die Empfehlung abgegeben werden, einen Einspruch insbesondere bei Bußgeldbeträgen von mindestens 100€ zu prüfen.

Bei geringeren Beträgen fällt die Abwägung von Kosten-Nutzen häufig zugunsten eines zähneknirschenden Bezahlens der Strafgelder aus.

Jedoch gilt auch hier: ist die Fehlerbehaftetheit offensichtlich, lohnt ein Einspruch selbstredend schon bei geringeren Beträgen!

Zusammenfassung

Bußgeldbescheide sind in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft. Egal ob durch Messfehler oder formale Fehler begründet: der Einspruch gegen Bescheide kann sich lohnen. Insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht.

Bei der Prüfung des Einspruchs sind jedoch alle Umstände des Einzelfalls kritisch zu würdigen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit Gute Fahrt!