ÜBERFAHREN EINER ROTEN AMPEL — WAS TUN?
Der UNFALLHELDEN-Ratgeber hilft weiter
Ganz egal ob Fahranfänger, Sonntagsfahrer, oder Verkehrsveteran mit hunderttausenden zurückgelegten Kilometern auf asphaltierten Strecken — fast Jeder hat es bereits erlebt. Ob aus Unachtsamkeit, Termindruck oder weil man es einfach nicht einsehen wollte, nachts gefühlte fünf Minuten an einer nicht-befahrenen Kreuzung zu halten: schnell ist eine rote Ampel überfahren.
Welche (rechtlichen) Probleme und Konsequenzen sich beim Überfahren einer roten Ampel ergeben, zeigt der UNFALLHELDEN-Ratgeber!
Funktion von Ampelanlagen
Ampelanlagen (Lichtzeichenanlagen) spielen mit ihrem ersten Einsatz im Jahr 1868 eine fundamentale Rolle im modernen Verkehrsregelungssystem. Zugegeben: der im Jahr 1868 erstmalig installierte Apparat wäre nur bedingt dazu in der Lage gewesen, moderne Verkehrsströme zu regeln. Denn dieser wurde mittels Gas betrieben und explodierte nach kurzer Betriebszeit. Mit Verbreitung der Elektrizität sollte sich dieses Problem historisch betrachtet jedoch schnell lösen — oder kennen Sie noch eine gasbetriebene Ampelanlage?
Aus dem heutigen Straßenbild sind “Lichtzeichenanlagen” nicht mehr wegzudenken. Nach Schätzungen von Siemens, dem vertriebsstärksten Deutschen Hersteller von Lichtzeichenanlagen, gibt es alleine in Deutschland über 1,5 Millionen Anlagen mit der einschlägigen Farbkonfiguration “grün — gelb — rot”. Gesetzeshüter reagieren dabei besonders empfindlich auf das Nicht-Einhalten des durch eine rote Ampel gebotenen Haltens; einem sogenannten “Rotlichtverstoß”.
Überfahren einer roten Ampel — Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß wird schlicht dadurch begründet, dass die Ampelanlage trotz angezeigtem “Rot” überfahren wird. Maßgeblich ist hier nicht die sogenannte Haltelinie, sondern die physische Position der Ampelanlage selbst. Denn hinter dieser liegt der “geschützte” Bereich. Das einfache Überfahren der Haltelinie, ohne dabei die Ampel zu passieren, begründet also keinen Rotlichtverstoß. Gegebenenfalls kann dies jedoch einen Haltelinienverstoß darstellen, der aber weit weniger streng — meist mit Verwarnungsgeld — geahndet wird.
Zeitliche Dimension des Rotlichtverstoßes
Es leuchtet ein, dass bei nicht-gebotener Einfahrt in den geschützten Bereich einer Lichtzeichenanlage zudem die zeitliche Dimension des Eingriffes zu berücksichtigen ist. Denn “rote Ampel” bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer den hinter der Ampelanlage befindlichen Bereich befahren. Je länger die Leichtzeichenanlage das Halten gebietet, desto wahrscheinlicher führt das Überqueren zu Situationen, die andere Verkehrsteilnehmer potentiell gefährden. Daher wird bei der Ahndung von Rotlichtverstößen ebenfalls die zeitliche Dimension des Passierens — also wie lange die Anlage “rot” zeigte — berücksichtigt. Entsprechend wird zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß differenziert.
“Einfacher Rotlichtverstoß”
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der durch die Ampelanlage geschützte Bereich befahren wird und die Anlage dabei weniger als eine Sekunde “rot” zeigt.
“Qualifizierter Rotlichtverstoß”
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird entsprechend durch das Befahren des geschützten Bereichs begründet, sofern die Ampelanlage länger als eine Sekunde “rot” gezeigt hat.
Sanktionierung von Rotlichtverstößen
Diese Unterscheidung berücksichtigend, werden Rotlichtverstöße entsprechend geahndet. Dabei werden zudem konkrete Gefährdungssituationen und oder Sachbeschädigungen herangezogen.
Für einfache Rotlichtverstöße ergibt sich:
- Art des Verstoßes
- Bei Rot Ampel überfahren
- …mit Gefährdung
- …mit Sachbeschädigung
- Ahndung
- 90€ Bußgeld, ein Punkt
- 200€, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- 240€, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Für qualifizierte Rotlichtverstöße ergibt sich:
- Art des Verstoßes
- Bei Rot Ampel überfahren
- …mit Gefährdung
- …mit Sachbeschädigung
- Ahndung
- 200€, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- 320€, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- 360€, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Gegen Bußgeldbescheide vorgehen
Wenn Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, kann es sich unter Umständen lohnen, dagegen vorzugehen. Notfalls auch gerichtlich. Gerade wenn der geahndete Verstoß mit einem Fahrverbot geahndet werden soll und der Beschuldigte auf seinen Führerschein beruflich angewiesen ist.
Wann es sich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Allzeit gute und sichere Fahrt wünschen die UNFALLHELDEN!