Schmerzensgeld – Wann steht Geschädigten Schmerzensgeld zu?

Nach einem Verkehrsunfall können Geschädigte in der Regel Schmerzensgeld fordern, wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind. Zu berücksichtigen ist dabei zwar die Harmlosigkeitsgrenze, ein blauer Fleck zum Beispiel verschafft keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Anders aber sieht es zum Beispiel bei einem Schleudertrauma aus, das bei einem Auffahrunfall schnell passieren kann.

Die neun wichtigsten Fragen zum Schmerzensgeld erläutert der Ratgeber der UNFALLHELDEN!

Sie sind durch einen Verkehrsunfall verletzt worden und fragen sich, ob und wie Sie an
Schmerzensgeld kommen? Die UNFALLHELDEN helfen Ihnen kostenfrei und unverbindlich!

1. Warum gibt es überhaupt Schmerzensgeld?

Ist der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, beseitigt Schmerzensgeld die Verletzungen natürlich nicht. Was Schmerzensgeld aber tut, ist, dass es der Genugtuungsfunktion und Ausgleichsfunktion für erlittene Verletzungen gerecht wird.

Schmerzensgeld ist daher eine Entschädigung, die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eine Kompensation für die erlittene Körperverletzung zugesteht. Das Schmerzensgeld gehört dabei zum Schadensersatz, den der Geschädigte nach dem Autounfall vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen kann. Das bedeutet, es kann neben

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Behandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Nutzungsausfallentschädigung

und weiteren Ansprüchen verlangt werden.

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Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

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Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

2. Wer muss den Schmerzensgeldanspruch bezahlen?

Ist der Geschädigte durch einen Verkehrsunfall verletzt worden und besteht sein Schmerzensgeldanspruch, so muss das Schmerzensgeld vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Die eigene Versicherung ist dafür nicht zuständig. Sinnlos ist es allerdings, als Unfallopfer den Schädiger aufzufordern, Schmerzensgeld zu bezahlen, weil er selbst nicht weiß, wie hoch dieses sein sollte.

Außerdem wird ein Unfallverursacher in der Regel nichts aus der eigenen Tasche bezahlen wollen, sondern dazu an seine Haftpflichtversicherung verweisen.

Will nun der Unfallgeschädigte sich selbst an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden, tut er sich meist keinen Gefallen:

Denn die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, dem Unfallopfer möglichst viel Geld zu bezahlen, sondern im Gegenteil. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und daher vor allem darauf Bedacht, die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall möglichst günstig zu gestalten.

Sie haben auch keinerlei Pflicht, Unfallopfer zu beraten. Wenn man also als Unfallgeschädigter nicht weiß, wie hoch die Höhe des Schmerzensgeldes im konkreten Einzelfall sein muss – und das ist als Laie nie der Fall – bekommt man von der Versicherung sicherlich nicht alles, was einem zusteht.

Es ist daher bei einem durch Verkehrsunfall entstandenen Personenschaden unbedingt sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen. Die Kosten dafür muss im Übrigen auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernehmen. Man muss daher als Unfallgeschädigter nicht fürchten, auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben.

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3. Wie hoch ist das Schmerzensgeld, das ein Geschädigter verlangen kann?

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Ein gebrochenes Bein führt zu Schmerzensgeld

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere der Verletzungen ab, mit anderen Worten von der Schmerzintensität. Das bedeutet, ein gebrochenes Bein führt zu einem höheren Schmerzensgeldanspruch, als beispielsweise ein Schleudertrauma. Um die Höhe im Einzelfall festzustellen, gibt es eine sog. Schmerzensgeldtabelle.

Die Schmerzensgeldtabelle ist allerdings keine Tabelle, wie es sie beispielsweise für die Nutzungsausfallentschädigung gibt.

Denn die unterschiedlichen Verletzungen sind zu komplex, um die Höhe des Schmerzensgeldes für jeden Einzelfall in einer Schmerzensgeldtabelle übersichtlich zusammenfassen zu können. Generell lässt sich sagen, dass ein leichtes Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall ein Schmerzensgeld von etwa 500,- Euro auslöst. Schwerere Verletzungen natürlich erheblich mehr.

Allerdings darf man sich nicht von Entschädigungssummen blenden lassen, wie sie beispielsweise in USA zugesprochen werden. Millionen an Schmerzensgeld werden in Deutschland generell nicht zugesprochen und auch eine Schmerzensgeldhöhe im sechsstelligen Bereich ist die ganz große Ausnahme.

In der Regel wird ein Unfallopfer zur konkreten Bezifferung eines Schmerzensgeldanspruchs nicht darum herum kommen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das ist allerdings auch kein Problem, da die Kosten für den Rechtsanwalt ebenfalls vom Schädiger bzw. dessen Versicherung bezahlt werden müssen.

Es gibt daher nach einem Verkehrsunfall überhaupt keinen Grund, sich keine derartige professionelle Unterstützung zu holen.

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4. Wie lange dauert es, bis das Schmerzensgeld ausbezahlt wird?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits von der Höhe der Entschädigungssumme bzw. des Schmerzensgeldes, andererseits davon, wie schnell die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert und wie schwerwiegend und schwierig zu diagnostizieren die Verletzungen tatsächlich sind. Die “einfachen” Fälle, also zum Beispiel Schleudertrauma und HWS-Distorsion, werden in der Regel schneller reguliert.

Würde man denken, die Regulierung ginge schneller, je schwerer die Verletzung ist, würde man sich gewaltig täuschen. Kommt wegen der Schwere und Intensität der Körperverletzung nach dem Autounfall eine Schmerzensgeldrente anstatt einer Einmalzahlung an Schmerzensgeld in Betracht, wird die Regulierung noch länger dauern.

Einfach gelagerte Fälle benötigen zumeist vier bis sechs Wochen, bis das Schmerzensgeld vom Versicherer bezahlt wird. Mit einem professionellen Helfer an der Seite geht es zumeist schneller, weil der Haftpflichtversicherer fürchtet, bei übermäßiger Verzögerung direkt gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.

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5. Was sind diese Schmerzensgeldtabellen wirklich?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine Schmerzensgeldtabelle, die übersichtlich wie eine Tabelle zu lesen wäre und aus der sich für jeden Einzelfall das zutreffende Schmerzensgeld einfach ablesen lassen könnte. Die ominösen Schmerzensgeldtabellen sind vielmehr eine Sammlung an Rechtsprechung, welches Gericht welchem Geschädigten für welche Verletzung welches Schmerzensgeld zugestanden hat.

Daraus kann ein erfahrener Rechtsanwalt ableiten, wie hoch die Entschädigungssumme in dem konkreten Einzelfall sein müsste, den er zu bearbeiten hat.

Ein Laie wird daraus nicht schlau werden können. Deshalb empfiehlt es sich von vornherein, Schmerzensgeldansprüche von einem versierten Anwalt oder professionellen Helfer prüfen zu lassen, weil nur so gewährleistet werden kann, dass von der Versicherung des Schädigers am Ende wirklich dasjenige an Schmerzensgeld bezahlt wird, was dem Geschädigten anhand seiner erlittenen Verletzungen zusteht.

6. Wann verjähren Schmerzensgeldansprüche?

Verjährung bedeutet, dass bestehende Ansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehr geltend gemacht werden können. Und das betrifft alle Schadensersatzansprüche, auch den Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit der Entstehung des Anspruchs – also mit dem Verkehrsunfall – und der Kenntnis des Unfallgeschädigten hiervon. Die Kenntnis dürfte immer vorliegen, da das Unfallopfer ja weiß, dass es in den Unfall verwickelt wurde.

Das Ende der Frist ist der Schluss des Jahres drei Jahre nach dem Autounfall. Geschieht also der Autounfall im Mai 2017, so tritt Verjährung mit Ablauf des 31.12.2020 ein.

Eine Ausnahme besteht gemäß § 197 BGB dann, wenn die Körperverletzung vorsätzlich begangen wurde, also wenn der Schädiger mit Absicht den Unfall und die Verletzungen des Geschädigten verursacht hat. Dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

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7. Welche Beweise müssen für Schmerzensgeldansprüche gesichert werden?

Grundsätzlich muss der Unfallgeschädigte alles beweisen, was seinen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet. Das bedeutet, er trägt die sog. Beweislast für das schädigende Ereignis (also den Verkehrsunfall), für die Verletzungen und dafür, dass die körperlichen Schäden durch den Autounfall verursacht wurden (sog. Kausalität).

Der Nachweis, wie es zu dem Verkehrsunfall kam, wird genauso geführt, wie bei Sachschäden auch: Zeugenaussagen, Lichtbilder und Angaben der Unfallbeteiligten sowie ein polizeilicher Unfallbericht sind die typischen Beweismittel.

Die Verletzungen werden durch Arztberichte dokumentiert. Sollte man sich nach einem Verkehrsunfall daher schlecht fühlen oder körperliche Beschwerden verspüren, ist der Gang zum Arzt unbedingt erforderlich.

Wichtig ist es dabei auch, dem Arzt zu schildern, wie sich der Verkehrsunfall abgespielt hat. Der behandelnde Arzt kann dann auch Feststellungen dazu treffen, ob und inwieweit die Verletzungen kausal durch den Unfall verursacht wurden.

Damit lässt sich der Nachweis für das Bestehen des Schmerzensgeldanspruchs gegenüber der gegnerischen Versicherung führen.

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8. Gibt es Schmerzensgeld für einen Schockschaden?

Ein Schockschaden ist ein psychisch-traumatisches Leiden, das im ursächlichen Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht oder stehen kann. Bezüglich der Ursachen gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der Schockschaden ist bei der Beobachtung eines Verkehrsunfalls als Zeuge eingetreten: Es ist allgemeines Lebensrisiko, Zeuge eines Verkehrsunfalls zu werden. Für derartige Schäden gibt es daher kein Schmerzensgeld.
  2. Der Schockschaden tritt bei einem Angehörigen des Unfallopfers ein, das psychisch dadurch belastet wird: Auch dies ist allgemeines Lebensrisiko, der betroffene Angehörige hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
  3. Der Schockschaden tritt beim Unfallopfer selbst ein: In dem Fall kommt es darauf an, ob der Schock durch “einfaches” Erschrecken eingetreten ist (allgemeines Lebensrisiko), oder durch eine körperliche Ursache, die durch den Unfall ausgelöst wurde (dann kommt unter Umständen Schmerzensgeld in Betracht).

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9. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei einem Fahrradunfall?

Ja, selbstverständlich. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht immer dann, wenn jemand ohne Schuld körperlich verletzt wurde. Wie es dazu kam, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Ob Fahrradunfall, Autounfall, Unfall als Fußgänger, absichtliche Körperverletzung oder Verletzung aufgrund ungesicherter Gegenstände, sie alle lassen einen Schmerzensgeldanspruch zu.

Weiterführende Links:

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