SMARTWATCH AM STEUER — WAS SAGT DAS GESETZ?

Apple Watch, Pebble & Co.: Smartwatches werden immer beliebter. Doch was sagt der Gesetzgeber zur Bedienung der kleinen Helfer am Steuer?

Egal ob Verkehrsveteran oder Fahranfänger: allen Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass die Bedienung des Telephons am Steuer untersagt ist.

Verstöße werden sogar im Rahmen polizeilicher Intensivaktionen gezielt geahndet. Begründet wird dies damit, dass Autofahrer zur Bedienung des Mobiltelephons den Blick von der Straße wenden und so eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Verunfallung besteht. Doch gelten die Bestimmungen über Mobiltelephone auch für Smartwatches?

Dies und mehr im heutigen UNFALLHELDEN-Ratgeber.

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Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

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Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Smartwatches — was ist das eigentlich?

Als “Smartwatch” werden elektronische Uhren bezeichnet, die — mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet — über Computerfunktionalitäten verfügen und denen die Kommunikation mit Smartphones möglich ist. smartwatchesVerglichen mit herkömmlichen Uhrenmodellen sind Smartwatches meist von ähnlicher Größe. Jedoch verfügen sie über ein eingebautes Display, welches das Einblenden zusätzlicher Informationen auf der Uhrenoberfläche ermöglicht. Werden Smartwatch und Smartphone verbunden, was meist über Bluetooth geschieht, können Benachrichtigungen, eingehende Anrufe, Erinnerungen oder sogar Routenanweisungen eingeblendet werden.

All jene Informationen also, die den geneigten Autofahrer normalerweise zum Griff nach dem Smartphone verleiten.

Smartwatches — die Rechtslage

Alles rund um das korrekte Verhalten im Straßenverkehr hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) normiert.

Benutzungsverbot?

Einschlägig für das Bedienen technischer Gerätschaften am Steuer sind Bestimmungen über sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (§23 StVO).

Gemäß § 23 Abs. 1a StVO darf ein “Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen [werden], wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.”

Ersichtlich ist das Bedienen einer Smartwatch, die drahtlos mit dem Mobiltelefon kommuniziert, von dieser Vorschrift nicht erfasst. Die Benutzung einer Smartwatch ist also nicht explizit untersagt.

Sorgfaltspflicht?

Die Benutzung einer Smartwatch am Steuer zu unterlassen könnte sich jedoch aus Sorgfaltsverpflichtungen des Fahrzeugführers ergeben.

Denn grundlegend gilt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert (§1 Abs.1 StVO). Verkehrsteilnehmer haben sich daher so zu verhalten, “dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird” (§1 Abs.2 StVO).

Es ist nicht auszuschließen, dass die Bedienung einer Smartwatch zur Ablenkung vom Verkehrsgeschehen führen kann. Unter Umständen kann dies daher eine Sorgfaltsverpflichtung begründen.

Im Fall der Verunfallung kann bleibt abzuwarten, wie Deutsche Gerichte im Einzelfall entscheiden. Bekannt ist, dass in der Vergangenheit das Bedienen von Navigationsgeräten zur Begründung einer derartigen Pflichtverletzung führte.

Fazit

Die Bedienung einer Smartwatch am Steuer ist also von Rechts wegen nicht untersagt. Die Benutzung kann den Fahrzeugführer jedoch vom Verkehrsgeschehen ablenken und so zu einer Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten führen.

Also: auch wenn es nicht verboten ist — nicht nur Hände weg vom Smartphone. Auch die Smartwatch hat am Steuer nichts verloren!

Allzeit sichere Fahrt wünschen die UNFALLHELDEN!