Unfallabwicklung – Der Top-Ratgeber 2017

Unfallabwicklung ist ein komplexes Thema. Und schnell verzichtet man als Unfallgeschädigter leichtfertig auf Geld, das einem zustehen würde. Wie die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall ganz einfach ist, erklärt der große Ratgeber der UNFALLHELDEN 2017.

Der Verkehrsunfall ist passiert: Was nun?

Unmittelbar nach dem Autounfall ist der Schock natürlich groß. Im ersten Moment ist es daher schwierig, an alles zu denken, was nun getan werden muss. Direkt an der Unfallstelle sind vor allem folgende Dinge zu beachten, damit sich die Folgen aus dem Unfall nicht noch verschlimmern:

  1. Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen
  2. Unfallstelle absichern
  3. Polizei und Notruf verständigen
  4. Erste Hilfe leisten, wenn notwendig
  5. Beweise sichern: Zeugen suchen und Fotos machen
  6. Personalien austauschen

Wenn Sie unmittelbar an der Unfallstelle Unterstützung brauchen, steht Ihnen die kostenfreie Hotline der UNFALLHELDEN unter der 0800 794 72 41 rund-um-die-Uhr zur Verfügung.

unfallabwicklung abschleppwagenSo verständigen Sie Notruf und Polizei richtig

Deutschlandweit kann die Polizei unter der Nummer 110, der Notruf unter der Nummer 112 erreicht werden. Wichtiger ist der Notruf, sofern Personen verletzt worden sind. Die Notruf-Leitstelle alarmiert ggf. auch Polizei und Feuerwehr.

Der Notruf muss nur angerufen werden, wenn Menschen bei dem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen sind. Die Polizei kann generell zum Unfallort gerufen werden. Bei kleineren Sachschäden ist es allerdings nicht notwendig, dass die Polizei informiert wird. Eine Ausnahme besteht dann, wenn bestimmte Personen nicht am Unfallort sind.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man ein geparktes Auto beschädigt hat. Dann ist zwingend die Polizei zu rufen, ansonsten macht man sich der Unfallflucht strafbar. Unfallflucht kann daneben bei größeren Sachschäden zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ein solcher größerer Schaden wird derzeit angenommen, wenn der Sachschaden größer als EUR 1.300,- ist.

Die Polizei sollte außerdem immer gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder man dies jedenfalls vermutet.

Beim Anrufen von Notruf oder Polizei sollte man sich an den fünf W’s orientieren:

  • Wo ist der Verkehrsunfall passiert?
  • Was genau ist passiert?
  • Wieviele Personen sind vom Unfall betroffen?
  • Welche Verletzungen gibt es?
  • Warten auf Rückfragen der Leitstelle.

Erste Hilfe am Unfallort

Sollten Unfallbeteiligte verletzt worden oder gar ohnmächtig sein, leisten Sie Erste Hilfe. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

Überprüfen Sie bei bewusstlosen Personen, ob Atmung und Puls stabil sind. Ist dies der Fall, bringen Sie die Personen in die stabile Seitenlage. Denken Sie daran, Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen, sollten Atmung oder Puls stocken oder aussetzen.

Sollten Unfallopfer stark bluten, versuchen Sie, die Blutung mit einem Druckverband zu stillen. Die Rettungsdecke im Verbandskasten sollte außerdem dazu eingesetzt werden, um Unfallopfer warm zu halten. Mit Verletzten zu sprechen, hat eine sehr beruhigende Wirkung.

Beweise sichern für die spätere Unfallabwicklung

Bereits an der Unfallstelle sollte man daran denken, Beweise für die spätere Unfallabwicklung zu sichern. Das ist wichtig, um später als Geschädigter nicht das Nachsehen zu haben.

Beweismittel nach einem Verkehrsunfall sind vor allem:

  • Zeugen, die den Unfallhergang beobachten haben
  • Lichtbilder von der Unfallstelle
  • Polizeibericht

Besonders wichtig sind Lichtbilder von der Unfallstelle. Sie sind für die spätere Unfallabwicklung sehr hilfreich, sofern sie die Unfallsituation umfassend darstellen.

Sie sollten daher nicht nur Fotos von den Schäden am KFZ machen, sondern vor allem auch darauf achten, dass man die unfallbeteiligten Fahrzeuge in der Totalansicht sieht und dass die Unfallsituation aus mehreren Perspektiven aufgenommen wird. Sehr gut ist es außerdem, wenn auf einzelnen Bildern optische Anhaltspunkte, wie zum Beispiel Hydranten, Straßenschilder und Ampeln zu sehen sind. Mit diesen Anhaltspunkten kann später auch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten gefertigt werden, das nicht nur die Unfallschäden dokumentiert, sondern auch, wie es zu dem Unfall kam.

unfallbericht formular

Unfallbericht

Unfallbericht für die spätere Unfallabwicklung

Ein schriftlicher Unfallbericht kann für die spätere Unfallabwicklung sehr nützlich sein. Einen solchen kann man mit dem Unfallgegner gemeinsam erstellen, sofern man Papier und Stift zur Hand hat. Ein Unfallbericht sollte vor allem folgende Daten beinhalten:

  • Datum und Uhrzeit des Verkehrsunfalls
  • Ort, wo sich der Verkehrsunfall ereignet hat
  • die KFZ- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten
  • Zeugen, sofern vorhanden
  • Unfallhergang unter Einbeziehung von Vorfahrtsregeln, etc.


Am Unfallort: Kein Schuldeingeständnis abgeben

Auf keinen Fall sollten Sie noch am Unfallort ein Schuldeingeständnis abgeben. Denn das kann die spätere Unfallabwicklung stark negativ beeinflussen. Es kann ohne weiteres sein, dass Sie unmittelbar nach dem Unfall unter Schock stehen und die Vorfahrtssituation falsch einschätzen. Ebenso kann es sein, dass Ihnen Details wie ein defektes Bremslicht des Unfallgegners spontan nicht auffallen.

Die Abgabe eines Schuldeingeständnisses kann daneben gegen Bedingungen aus Ihrem Versicherungsvertrag verstoßen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz insgesamt aufs Spiel setzen.

Der Austausch der Personalien für die Unfallabwicklung

Sobald die Unfallstelle gesichert, eventuell Polizei und Notruf verständigt und die Beweissicherung abgeschlossen sind, muss der Austausch der Personalien erfolgen.

Dieser Austausch von Daten sollte folgendes umfassen:

  • Name und Anschrift der Fahrer
  • Name des Halters des jeweiligen KFZ (sofern nicht identisch mit Fahrer)
  • KFZ-Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs (besonders wichtig)
  • Versicherung des jeweiligen Fahrzeugs
  • Angaben von Zeugen

Personalien ausgetauscht?

Haben Sie alle Personalien, die für die Unfallabwicklung nötig sind? Wichtig ist vor allem das KFZ-Kennzeichen des Unfallverursachers. Denn damit lässt sich herausfinden, wer die einstandspflichtige Haftpflichtversicherung ist.

Beweise gesichert?

Haben Sie alle Beweise gesichert für die Unfallabwicklung? Wichtig sind vor allem Zeugen und Lichtbilder von der Unfallstelle. Denn damit lässt sich die Unfallsituation gut nachvollziehen.

Unfallbericht verfasst?

Haben Sie einen kurzen Unfallbericht für die Unfallabwicklung geschrieben? Daraus sollte sich vor allem der Unfallhergang ergeben.

Die eigentliche Unfallabwicklung: Die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung

Um den eigenen Schaden am Fahrzeug regulieren zu können, muss der Verkehrsunfall der gegnerischen Versicherung gemeldet werden.

Wie das geht und was man dafür tun muss, ist abhängig davon, ob man entweder der

  • Schädiger oder
  • Geschädigte

des Verkehrsunfalls ist.

schadensmeldung unfallabwicklung

Schadensmeldung zur Unfallabwicklung

Der Schädiger ist derjenige, der den Unfall verursacht hat. Sind Sie also der Schädiger bei Ihrem Verkehrsunfall, müssen Sie den Unfall in der Regel innerhalb einer Woche bei Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Bei schweren Personenschäden oder gar Todesfällen ist diese Frist kürzer und beträgt 24 – 48 Stunden. Die Haftpflichtversicherung trägt allerdings nur den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten, nicht an Ihrem eigenen Fahrzeug. Diesen Schaden bezahlt Ihre Vollkaskoversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.

Der Geschädigte wiederum ist derjenige Unfallbeteiligte, der schuldlos in den Verkehrsunfall verwickelt wurde. Der Geschädigte muss seine eigene Versicherung über den Unfall nicht in Kenntnis setzen. Um allerdings seinen Schaden ersetzt zu bekommen, ist es nötig, den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden.

ACHTUNG

Als Unfallgeschädigter sollten Sie besser nicht versuchen, den Schaden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne professionelle Unterstützung zu regulieren. Die gegnerische Versicherung wahrt nicht Ihre Interessen, sondern will vor allem Geld bei der Schadensregulierung sparen.

Vorsicht vor der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Dazu muss man allerdings Folgendes bedenken: Ein großer Versicherer reguliert viele tausend Verkehrsunfälle pro Jahr. Gelingt es ihm, an jedem Schaden “nur” 100 Euro einzusparen, kommt sehr schnell ein Millionenbetrag zustande, der sich auf Kosten von Unfallopfern einsparen lässt. Die gegnerische Versicherung wird also nicht versuchen, dem Unfallgeschädigten möglichst viel Schadensersatz zu bezahlen, sondern im Gegenteil.

Eine perfekte Alternative ist der Schadenservice der UNFALLHELDEN. Dazu muss der Autounfall nur einfach über die Website der UNFALLHELDEN, die kostenfreie Hotline 0800 724 17 94, die UNFALLHELDEN-Apps oder über das Unfallmeldungs-Formular gemeldet werden. Anschließend kümmern sich die UNFALLHELDEN um alles, was zur Unfallabwicklung weiter zu tun ist.

Das betrifft je nach den Wünschen des Unfallgeschädigten deutschlandweit

  • unabhängige KFZ-Sachverständige
  • freie oder markengebundene Werkstätten
  • auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
  • Abschleppdienste
  • Ersatzwägen
  • und vieles mehr.

Dabei besteht für den Kunden der UNFALLHELDEN keinerlei Kostenrisiko, da alle Leistungen vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden müssen. Die UNFALLHELDEN übernehmen die Garantie dafür, dass ihr Kunde mit keinerlei Kosten belastet wird.

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde
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Unfallabwicklung mit den UNFALLHELDEN

Wie geht die Unfallabwicklung mit den UNFALLHELDEN weiter?

Nach der Unfallmeldung wird Sie ein Unfallbetreuer der UNFALLHELDEN telefonisch kontaktieren und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.

Anschließend wird er je nach Lage des Falles und nach Ihren Wünschen sich darum kümmern, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Sachschaden an Ihrem KFZ ermittelt und die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung entsprechend dem geltenden Verkehrsrecht erfolgt.

Wenn Sie ihr KFZ reparieren lassen wollen, kümmert er sich um die Instandsetzung. Wenn Sie einen Ersatzwagen benötigen, kümmert er sich auch darum.

Sie müssen keinerlei Kosten vorstrecken oder befürchten, dass an Ihnen Kosten hängenbleiben. Denn die UNFALLHELDEN übernehmen die Garantie dafür, dass die komplette Abwicklung für Sie kostenlos ist und bleibt.

Der Service der UNFALLHELDEN ist zertifiziert durch den TÜV Saarland und mit der Note “sehr gut” ausgezeichnet.

Muss ich den Verkehrsunfall meiner eigenen Versicherung melden?

Wenn Sie nicht die Schuld an dem Verkehrsunfall tragen, müssen Sie Ihre eigene Versicherung nicht informieren. Es gibt auch nichts, was Ihre Versicherung für Sie tun sollte oder könnte.

Anders ist es nur dann, wenn Sie die Schuld an dem Unfall tragen. Dann müssen Sie innerhalb von 7 Tagen Ihre Haftpflichtversicherung informieren, damit diese den Unfallschaden am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten regulieren kann.


Kfz-Gutachter für die Unfallabwicklung

Um die Höhe des Schadens nach einem Autounfall bemessen zu können, ist in aller Regel ein KFZ-Gutachter sehr sinnvoll. Für die Unfallabwicklung ist es in jedem Fall nötig, dass der Sachschaden beziffert wird, weil anderenfalls nicht klar ist, was die Versicherung bezahlen muss.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um für die Unfallabwicklung diese Bezifferung herzustellen:
  • Sachverständigengutachten eines KFZ-Sachverständigen
  • Kostenvoranschlag einer Werkstatt

Ein Gutachten ist dabei die bessere Wahl, weil der Kostenvoranschlag keine Wertminderung angibt, keine Grundlagen für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung und darüber hinaus ermittelt der Kostenvoranschlag keine Schäden, die sich möglicherweise unterhalb der Anstoßstelle an der Karosserie befinden könnten.

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann dieser daneben nicht auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages reguliert werden, weil er weder Wiederbeschaffungswert, noch Restwert angibt.

Das Gutachten ist also grundsätzlich die bessere Wahl.

Wer trägt bei der Unfallabwicklung die Kosten für ein Gutachten?

Wer die Kosten für ein Gutachten nach einem Autounfall trägt, hängt davon ab, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers (also nicht Ihre Versicherung) die Kosten für das Gutachten tragen. Das gilt auch dann, wenn der Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.

Es gibt allerdings einen Ausnahmefall: Liegt der Sachschaden am Fahrzeug unter ca. 750 Euro, so liegt ein sog. Bagatellschaden vor. Bei einem Bagatellschaden ist die gegnerische Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für ein vollwertiges Sachverständigengutachten zu tragen, weil diese in keinem Verhältnis zum eigentlichen Schaden stehen würden.

In dem Fall muss und kann der Verkehrsunfall mit einem Kostenvoranschlag abgewickelt werden. Auch wenn der Schaden nicht so schlimm aussieht, muss das Unfallopfer allerdings nicht fürchten, bei Beauftragung eines Gutachters mit Kosten belastet zu werden. Denn die wenigsten Schäden sind wirklich Bagatellschäden, auch wenn sie klein aussehen. Außerdem wird ein erfahrener Sachverständiger bei einem Bagatellschaden kein vollwertiges Gutachten erstellen, sondern lediglich ein sog. Kurzgutachten.

Die Kosten für ein Kurzgutachten müssen wiederum von der gegnerischern Versicherung getragen werden.

Deutschlandweit unabhängige KFZ-Gutachter ohne Kostenrisiko gibt’s bei den UNFALLHELDEN. Einfach den Unfall online melden und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Stephan T.

Top! Nach drei Tagen Gutachten erstellt und vom Anwalt an die Versicherung geschickt, nach weiteren 14 Tagen hatte ich das Geld. Und das alles ohne großen Aufwand für mich. Kann den Service nur weiterempfehlen

Stephan T.

Warum ein Anwalt sinnvoll ist

Hat man den Unfall nicht verschuldet, ist ein Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung sehr sinnvoll. Denn:

  1. Der Anwalt kümmert sich um den kompletten Papierkram
  2. Die Sorge, dass die Versicherung unberechtigt kürzen kann, braucht man nicht mehr zu haben
  3. Den Anwalt muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen

Es gibt daher keinen Grund, die Unfallabwicklung ohne Anwalt durchzuführen.

Wie die Gerichte das sehen

Das Oberlandesgericht Frankfurt zum Beispiel sagt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Warum man nicht erst dann zum Anwalt gehen sollte, wenn’s Ärger mit der Versicherung gibt

Das Honorar, das der Anwalt von der gegnerischen Versicherung verlangen kann, richtet sich der Höhe nach nach dem Wert, den der Auftrag hat (sog. Gegenstandswert). Liegt der Unfallschaden beispielsweise bei 3.000,- Euro, so ist das die Bemessungsgrundlage. Kürzt die Versicherung nun beispielsweise 400,- Euro und man geht erst dann zum Anwalt, ist die Bemessungsgrundlage nur noch bei 400,- Euro. Dafür allerdings wird es nahezu unmöglich, einen Anwalt zu finden, der sich für den Fall noch Mühe gibt, weil das Honorar dann so niedrig ist, dass es sich für den Anwalt nicht lohnt.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Wenn das Unfallopfer auf sein Fahrzeug angewiesen ist, hat es das Recht, einen Ersatzwagen für die Zeitdauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung anzumieten. Wichtig ist dabei aber, dass das Unfallopfer keinen Mietwagen anmietet, der “besser” ist, als das verunfallte Fahrzeug. Außerdem darf die Anmietung nicht zum sog. Unfallersatztarif erfolgen, weil dieser Tarif teurer ist, als der normale Tarif, und deshalb von der Versicherung nicht bezahlt wird.

Wenn der Geschädigte nicht unbedingt ein Auto braucht, kann er auf einen Ersatzwagen verzichten und stattdessen für die Zeitdauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung die sog. Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Das führt dazu, dass der Geschädigte noch etwas mehr Geld aus dem Verkehrsunfall verlangen kann.

Weitere Schadensersatzansprüche

Neben den reinen Reparaturkosten gibt es noch eine ganze Reihe weiterer denkbarer Schadensersatzansprüche. Das sind zum Beispiel:

  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • und weitere mehr.

Alleine schon deshalb, weil das Verkehrsrecht sehr komplex ist und ein Laie nicht alle Ansprüche kennen kann, sollte man nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Denn die gegnerische Versicherung wird den Unfallgeschädigten sicherlich nicht darüber aufklären, was er auf ihre Kosten alles verlangen könnte.

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Unfallschadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Welche Fehler man bei der Unfallschadenabwicklung nicht machen sollte, erläutert der Ratgeber.

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