Unfallhilfe – Tatkräftige Hilfe, wenn ein Verkehrsunfall passiert ist
Wenn ein Verkehrsunfall passiert ist, ist Unfallhilfe meist notwendig, damit das Unfallopfer die Folgen des Unfalls schnell und sicher überwinden kann.
Die ersten Schritte: Das Verhalten am Unfallort
Ist ein Autounfall passiert, müssen die Unfallbeteiligten sich in dieser vielleicht extremen Situation dennoch richtig verhalten. Ansonsten droht weiterer Schaden, unter Umständen für Leib und Leben von Verletzten.
Wichtig sind am Unfallort im Einzelfall vor allem:
- Warnblinker einschalten und Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern
- Verletzte versorgen
- Notruf alarmieren
- Polizei verständigen
- Beweise sichern für die spätere Unfallabwicklung
Unfallhilfe nach dem Verkehrsunfall
Nach dem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen:
- Wen muss ich benachrichtigen?
- Was muss ich bedenken?
- Welche Beweise muss oder kann ich noch sichern?
- Wie bekomme ich meinen Schaden in vollem Umfang ersetzt?
Professionelle Unfallhilfe ist in einer solchen Situation sehr sinnvoll: Denn professionelle Unfallhelfer sind überaus nützlich, wenn es darum geht, die richtigen Schritte einzuleiten und vor allem, damit die Rechte der Geschädigten effektiv durchgesetzt werden.
Verzögerungs- und Vermeidungstaktiken der Versicherer
Eines muss dem Unfallopfer immer klar sein: Die gegnerische Versicherung ist weder Freund, noch Helfer. Das einzige Interesse, dass die gegnerische Versicherung hat, ist, möglichst umfangreich Kosten zu sparen.
Warum das so ist, ist auch ganz einfach: Eine große Versicherung reguliert jedes Jahr viele tausend Verkehrsunfälle. Und spart sie bei jedem einzelnen Verkehrsunfall “nur” 100 Euro ein, kommt sehr schnell ein Millionenbetrag zusammen.
Für das Unfallopfer bedeutet das: Die gegnerische Versicherung will nicht helfen, auch wenn sie so tut. Sie will vor allem Geld sparen. Und das tut sie mit vielen kleinen Mitteln. Zum Beispiel indem sie einen eigenen Gutachter beauftragt, der nicht im Interesse des Unfallopfers, sondern im Interesse der Versicherung den Schaden ermittelt. Natürlich wird ein solcher Gutachter den Schaden niedriger einschätzen, als ein Gutachter, der vom Unfallopfer beauftragt wurde.
Ein weiteres Beispiel: Die Versicherung zahlt nur einzelne Schadenspositionen, andere nicht. Sie hofft damit, dass durch diese Taktik der Unfallgeschädigte irgendwann aufhört, die vollständige Schadensregulierung zu verlangen. Oft hat diese Taktik Erfolg.
“Plumpe Versuche, das Unfallopfer über den Tisch zu ziehen, entlarvt meist nur ein Anwalt.” Auto Motor und Sport
Wer keine Unfallhilfe bietet
Oftmals denkt man als Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall an die eigene Versicherung. Nur: Wenn der Autounfall durch einen anderen Autofahrer verursacht wurde, hat die eigene Versicherung damit gar nichts zu tun.
Dazu muss man bedenken: Bittet man die eigene Versicherung um Unfallhilfe, obwohl sie für den Unfall nicht einstandspflichtig ist, dann bittet man um eine Tätigkeit, für die die Versicherung kein Geld bekommt. Denn weder bezahlt das Unfallopfer diesen Service, noch steigen dadurch die Versicherungsbeiträge, noch bezahlt diesen Service jemand anderes. Die eigene Versicherung wird also bestenfalls der Bitte um Unfallhilfe dadurch nachkommen, dass sie die gegnerische Versicherung informiert. Diese wiederum wird aber garantiert nichts tun, um dem Unfallopfer möglichst hohen Schadensersatz zu leisten.
“Doch was zunächst nach einem netten Service klingt, ist in Wahrheit ein Versuch der Versicherung, ihre Kosten zu senken – nicht selten auch auf Kosten des Geschädigten.” Handelsblatt
Professionelle und unabhängige Unfallhilfe: Die UNFALLHELDEN
Will der Geschädigte bei der Unfallhilfe wirklich auf der sicheren Seite sein, bietet sich der Service der UNFALLHELDEN an. Nach einem Verkehrsunfall bieten die UNFALLHELDEN einen Unfallhilfe-Komplettservice an, mit dem das Unfallopfer alles ihm Zustehende bekommt, ohne Risiken oder Nachteile befürchten zu müssen.
“UNFALLHELDEN bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.” CHIP
Der Schadenservice kümmert sich darum, dass das Unfallopfer alles erhält, was ihm nach dem Verkehrsunfall zusteht. Das kann zum Beispiel sein:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Sachverständigenkosten
- Schmerzensgeld
- Rechtsanwaltskosten
- Haushaltsführungsschaden
- Abschleppkosten
- Heilbehandlungskosten
- Mietwagen
Dazu muss nichts weiter passieren, als dass der Geschädigte den Verkehrsunfall über das Schaden-Formular meldet. Im Anschluss meldet sich ein professioneller Unfallhelfer telefonisch, um den Verkehrsunfall und das weitere Vorgehen zu besprechen. Das Unfallopfer kann nach telefonischer Beratung auswählen, welche Leistungen und Hilfemaßnahmen es von den UNFALLHELDEN bekommen möchte. Dabei übernehmen die UNFALLHELDEN die Garantie dafür, dass keinerlei Kosten an dem Unfallopfer hängen bleiben.
TÜV-geprüfte Unfallhilfe
Der Schadenservice der UNFALLHELDEN ist durch den TÜV Saarland zertifiziert und mit dem Urteil “sehr gut” ausgezeichnet. In den Kundenbewertungen erreicht der Service regelmäßig Bestnoten.
Auf dem eigenen YouTube-Channel behandeln die UNFALLHELDEN regelmäßig Themen aus dem Verkehrsrecht und der Unfallabwicklung.
Unfallschaden auszahlen lassen
Unfallschaden auszahlen lassen ohne Reparatur: Tritt bei einem Autounfall ein Unfallschaden ein, den der Geschädigte nicht reparieren lassen will, so kann er sich die durch fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ermittelte Schadenssumme unter gewissen Voraussetzungen vom gegnerischen Versicherer auszahlen lassen. mehr lesen
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Unfallschaden melden als Geschädigter – der Schadenservice mit Best-Service-Garantie: Ein Autounfall geschieht einige tausend Mal jeden Tag. Und sofern niemand ernsthaft verletzt wurde, ist das größte Ärgernis die sich anschließende Schadensregulierung. mehr lesen