Unfallschaden abwickeln – wie geht das?

Wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss man im Anschluss den Unfallschaden abwickeln, damit dem jeweiligen Unfallopfer der Schaden ersetzt wird. Was es dabei konkret zu tun gibt, hängt davon ab, ob man unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt wurde, oder ob man den Unfall verursacht hat.

Unfallschaden abwickeln, wenn man nicht die Schuld am Unfall trägt

Trägt man nicht die Schuld an dem Verkehrsunfall, kann man bei der Abwicklung des Unfallschadens viele Fehler begehen. Denn eines muss dem Unfallopfer immer klar sein: Den Schaden muss jemand bezahlen und wer bezahlen muss, hat immer ein Interesse daran, möglichst wenig Geld auszugeben.

Ist man unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt, müssen der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Logischerweise geht es diesen beiden dabei nicht darum, möglichst viel Schadensersatz zu leisten. Sie werden vielmehr versuchen, die eine oder andere Schadensposition nicht zu ersetzen, oder einzelne Geldbeträge in entstandenen Schadenspositionen möglichst klein zu halten.

Übersicht über typische Schadenspositionen
SchadenspositionErläuterung
ReparaturkostenNotwendige Kosten für die Instandsetzung
WertminderungKompensation für den Wertverlust durch Unfallschaden
NutzungsausfallentschädigungKompensation für die Nichtverfügbarkeit des Kraftfahrzeuges (z.B. während Reparatur)
SachverständigenkostenKosten für die Bezifferung von Reparaturkosten und Wertminderung durch Gutachter
SchmerzensgeldKompensation für erlittene Schmerzen durch eine unfallbedingte Verletzung
AnwaltskostenKosten für die Abwicklung der Ansprüche durch einen Rechtsanwalt
MietwagenkostenKosten für ein Ersatzfahrzeug, sofern nicht Nutzungsausfallentschädigung beansprucht wird

Nicht sinnvoll: Unfallschaden durch die gegnerische Versicherung abwickeln lassen

Lässt der Geschädigte durch die gegnerische Versicherung den Unfallschaden abwickeln, so bedeutet dies im Klartext, die gegnerische Versicherung entscheidet weitgehend darüber, was der Geschädigte an Schadensersatz erhält.

Oft kann man beobachten, dass die gegnerische Versicherung keinen Gutachter hinzuzieht. Beispielsweise die Wertminderung lässt sich aber nur durch Sachverständigengutachten ermitteln. Die Versicherung spart in diesem Fall also doppelt: Sie muss keine Kosten für einen Sachverständigen bezahlen und zudem keine Wertminderung ersetzen.

Beauftragt die gegnerische Versicherung einen Gutachter, so muss dieser die Interessen der Versicherung wahren, nicht die des Geschädigten. Auch auf diese Weise spart die Versicherung also Geld auf Kosten des Geschädigten, weil der durch sie beauftragte Sachverständige naturgemäß den Schaden geringer ansetzen wird, als dies ein vom Geschädigter beauftragter Gutachter tun würde.

Ein wirklich zutreffendes Bild über Reparaturkosten und Wertminderung erhält der Geschädigte daher nur dann, wenn der Unfallschaden durch einen Sachverständigen ermittelt wurde, der in seinem Namen beauftragt wurde.

Ebenfalls nicht sinnvoll: Ohne Rechtsanwalt den Unfallschaden abwickeln

Durch einen Rechtsanwalt den Unfallschaden abwickeln zu lassen, bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Der Rechtsanwalt erledigt den kompletten “Papierkram”
  • Die gegnerische Versicherung kann keine unberechtigten Kürzungen vornehmen
  • Kosten für den Anwalt muss der Unfallgeschädigte nicht fürchten, diese müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden
  • Die Unfallregulierung läuft in aller Regel schneller ab

Nachteile gibt es für das Unfallopfer nicht. Denn die Kosten für den Anwalt müssen auf jeden Fall durch die gegnerische Versicherung bezahlt werden. Allerdings versuchen Versicherungen natürlich häufig, den Geschädigten vom Gang zum Anwalt abzuhalten. Denn auch dadurch spart die gegnerische Versicherung doppelt: Sie muss die Kosten für den Anwalt nicht bezahlen und kann den Schadensersatz leichter zum Nachteil des Geschädigten kürzen.

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Auch nicht besonders sinnvoll: Die KFZ-Werkstatt den Unfallschaden abwickeln lassen

Wenn es um die Reparatur des Autos geht, denken viele Unfallgeschädigte als erstes an eine Werkstatt. Die Werkstatt kann natürlich den Schaden reparieren, alle anderen Ansprüche des Geschädigten interessieren sie allerdings nicht. Und das ist der große Nachteil dabei.

Meistens wird die Werkstatt schon keinen Sachverständigen hinzuziehen, was bedeutet, dass keine Wertminderung festgestellt wird und der Geschädigte damit bereits auf eine ihm zustehende Schadensposition verzichtet.

Manchmal wird es sich anbieten, den Unfallschaden fiktiv abzurechnen und nicht reparieren zu lassen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Auto schon etwas älter ist und vielleicht auch schon den ein oder anderen Schaden hat. In dem Fall ist die Werkstatt nicht das Mittel der Wahl, weil es nichts zu reparieren gibt. Um alle anderen Ansprüche aber kümmert sich die Werkstatt nicht.

Die beste Möglichkeit, einen Unfallschaden abwickeln zu lassen: Der Schadenservice der UNFALLHELDEN

Mit dem kostenfreien Schadenservice der UNFALLHELDEN ist sichergestellt, dass der Unfallgeschädigte seinen Schaden bestmöglich abgewickelt bekommt.

Die UNFALLHELDEN arbeiten unabhängig von allen Versicherungen und kümmern sich deutschlandweit um:

  • Gutachter
  • Werkstatt
  • Rechtsanwalt
  • Mietwagen
  • Abschleppdienst
  • und vieles mehr

Für den Geschädigten ist diese Lösung ohne Kostenrisiko, da alle Leistungen der UNFALLHELDEN von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen. Alle eingesetzten Dienstleister arbeiten zudem unabhängig und im besten Interesse des Unfallgeschädigten.

Um durch die UNFALLHELDEN einen Unfallschaden abwickeln zu lassen, genügt es, den Unfall einfach über das Internet zu melden. Die UNFALLHELDEN melden sich dann telefonisch und besprechen das weitere Vorgehen, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Der Geschädigte kann frei entscheiden, welche Leistungen er haben will.

Noch einfacher und sicherer kann Unfallabwicklung nicht sein.

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