Unfallschaden, was tun? Der Ratgeber der UNFALLHELDEN hilft weiter
Ist ein Verkehrsunfall passiert, fragt sich das Unfallopfer sehr schnell: Unfallschaden, was tun?
Abhängig von Unfallhergang und Schwere des Unfalls gibt es viele Herausforderungen. Ist der Unfallschaden mit einem “einfachen” Blechschaden abgegangen, liegen zum Glück keine schwereren Verletzungen vor. Aber auch dann ist die Abwicklung des Unfallschadens nicht einfach.
Welche Versicherung für den Unfallschaden zuständig ist
Welche Versicherung für den Unfallschaden zuständig ist, hängt davon ab, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Man unterscheidet zwischen dem selbstverschuldeten Unfall und dem fremdverschuldeten Unfall.
Selbstverschuldeter Verkehrsunfall
Ist der Unfallschaden dadurch zustande gekommen, dass man selbst den Verkehrsunfall verursacht hat, ist die eigene Kaskoversicherung für den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug zuständig. Sind bei dem Verkehrsunfall weitere Fahrzeuge, Gegenstände oder Personen zu Schaden gekommen, ist für diese Schäden die eigene Haftpflichtversicherung zuständig.
Fremdverschuldeter Verkehrsunfall
Ist der Unfallschaden dadurch entstanden, dass eine andere Person das eigene Auto beschädigt hat, ist für diesen Unfallschaden die andere Person oder deren Haftpflichtversicherung zuständig. Über die eigene Kaskoversicherung ließe sich der Unfallschaden zwar auch regulieren, sinnvoll ist das allerdings nicht. Denn danach sind höhere Versicherungsbeiträge zu bezahlen.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners lässt sich einfach herausfinden, solange dessen KFZ-Kennzeichen bekannt ist.
Die Feststellung der Schadenshöhe
Um den Unfallschaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen, muss man wissen, wie hoch der Unfallschaden ist. Um den Sachschaden am PKW zu ermitteln, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Sachverständigengutachten eines KFZ-Gutachters
- Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt
Die bessere Wahl ist das Sachverständigengutachten. Ein Kostenvoranschlag
- beziffert die Wertminderung nicht
- erfasst nicht die Schäden, die unterhalb von Karosseriebauteilen entstanden sein können
- gibt den Zeitraum für die Nutzungsausfallentschädigung nicht an
- gibt nicht an, ob Alt- bzw. Vorschäden am KFZ bestanden haben.
Das Sachverständigengutachten tut dies allerdings schon. Deshalb ist es in aller Regel die bessere Wahl.
Sachverständigengutachten beim Bagatellschaden
Der einzige Ausnahmefall, in dem nach der Rechtsprechung ein Sachverständigengutachten nicht erforderlich ist und deshalb die Kosten dafür auch nicht vom Versicherer getragen werden, ist der sog. Bagatellschaden.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Geldbetrag von ca. EUR 750,- nicht übersteigen. In dem Fall gilt ein Sachverständigengutachten nach der Rechtsprechung als unverhältnismäßig, weil die Kosten dafür ungefähr so hoch wären, wie der Schaden selbst. Dies ist der einzige Fall, in dem Ein Sachverständigengutachten nicht erstellt werden sollte, sondern ein Kostenvoranschlag.
Aber:
Bagatellschäden tauchen in der Praxis nach einem Verkehrsunfall sehr selten auf, weil die Reparaturkosten schon nach einem kleinen Auffahrunfall deutlich oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Ist also beispielsweise die Heckschürze eines weniger als 10 Jahre alten Autos nach einem Auffahrunfall deformiert, liegt in aller Regel schon kein Bagatellschaden mehr vor.
Der Unfallgeschädigte sollte sich daher im Zweifelsfall nicht davon abhalten lassen, ein Gutachten über den Unfallschaden erstellen zu lassen.
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Finger weg: Der Gutachter der Versicherung
Was das Unfallopfer keinesfall akzeptieren sollte, ist ein Sachverständiger, den die gegnerische Haftpflichtversicherung beauftragt hat. Denn dann gilt der alte Grundsatz “wess’ Brot ich ess, des Lied ich sing'”. In dem Fall ist die Versicherung der Auftraggeber des Sachverständigen, der deshalb bei der Begutachtung die Interessen des Auftraggebers zu wahren hat.
Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Kosten für ein Gutachten eines unabhängigen, vom Geschädigten selbst ausgewählten und beauftragten Gutachter zu bezahlen. Das ist ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 225/13.
Die komfortabelste Alternative für die Unfallabwicklung
Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN sind Geschädigte immer auf der sicheren Seite. Einfach den Verkehrsunfall bei den UNFALLHELDEN melden, die UNFALLHELDEN kümmern sich um alles Weitere. Die UNFALLHELDEN prüfen den Einzelfall, organisieren in Abstimmung mit dem Unfallopfer deutschlandweit
- unabhängige geprüfte Sachverständige
- erfahrene Rechtsanwälte
- Marken- und freie Werkstätten
- Ersatzfahrzeuge
- Abschleppunternehmen
- und vieles mehr
Wenn Sie den Verkehrsunfall bei den UNFALLHELDEN melden, wird Sie ein Mitarbeiter aus dem Unfallsupport schnellstmöglich anrufen und den Unfall und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Nach dem Telefonat entscheiden Sie, welche Leistungen Sie für die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles haben möchten. Für Sie besteht dabei garantiert kein Kostenrisiko, weil die UNFALLHELDEN dafür Sorge tragen werden, dass alle Leistungen vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden.
Einfacher, komfortabler und sicherer kann Unfallabwicklung daher nicht sein.