Unfallschaden, was tun? Der Ratgeber der UNFALLHELDEN hilft weiter

Ist ein Verkehrsunfall passiert, fragt sich das Unfallopfer sehr schnell: Unfallschaden, was tun?

Abhängig von Unfallhergang und Schwere des Unfalls gibt es viele Herausforderungen. Ist der Unfallschaden mit einem “einfachen” Blechschaden abgegangen, liegen zum Glück keine schwereren Verletzungen vor. Aber auch dann ist die Abwicklung des Unfallschadens nicht einfach.

Welche Versicherung für den Unfallschaden zuständig ist

Welche Versicherung für den Unfallschaden zuständig ist, hängt davon ab, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Man unterscheidet zwischen dem selbstverschuldeten Unfall und dem fremdverschuldeten Unfall.

Selbstverschuldeter Verkehrsunfall

Ist der Unfallschaden dadurch zustande gekommen, dass man selbst den Verkehrsunfall verursacht hat, ist die eigene Kaskoversicherung für den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug zuständig. Sind bei dem Verkehrsunfall weitere Fahrzeuge, Gegenstände oder Personen zu Schaden gekommen, ist für diese Schäden die eigene Haftpflichtversicherung zuständig.

Fremdverschuldeter Verkehrsunfall

Ist der Unfallschaden dadurch entstanden, dass eine andere Person das eigene Auto beschädigt hat, ist für diesen Unfallschaden die andere Person oder deren Haftpflichtversicherung zuständig. Über die eigene Kaskoversicherung ließe sich der Unfallschaden zwar auch regulieren, sinnvoll ist das allerdings nicht. Denn danach sind höhere Versicherungsbeiträge zu bezahlen.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners lässt sich einfach herausfinden, solange dessen KFZ-Kennzeichen bekannt ist.

Die Feststellung der Schadenshöhe

Um den Unfallschaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen, muss man wissen, wie hoch der Unfallschaden ist. Um den Sachschaden am PKW zu ermitteln, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Sachverständigengutachten eines KFZ-Gutachters
  • Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt

Die bessere Wahl ist das Sachverständigengutachten. Ein Kostenvoranschlag

  • beziffert die Wertminderung nicht
  • erfasst nicht die Schäden, die unterhalb von Karosseriebauteilen entstanden sein können
  • gibt den Zeitraum für die Nutzungsausfallentschädigung nicht an
  • gibt nicht an, ob Alt- bzw. Vorschäden am KFZ bestanden haben.

Das Sachverständigengutachten tut dies allerdings schon. Deshalb ist es in aller Regel die bessere Wahl.

Sachverständigengutachten beim Bagatellschaden

Der einzige Ausnahmefall, in dem nach der Rechtsprechung ein Sachverständigengutachten nicht erforderlich ist und deshalb die Kosten dafür auch nicht vom Versicherer getragen werden, ist der sog. Bagatellschaden.

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Geldbetrag von ca. EUR 750,- nicht übersteigen. In dem Fall gilt ein Sachverständigengutachten nach der Rechtsprechung als unverhältnismäßig, weil die Kosten dafür ungefähr so hoch wären, wie der Schaden selbst. Dies ist der einzige Fall, in dem Ein Sachverständigengutachten nicht erstellt werden sollte, sondern ein Kostenvoranschlag.

Aber:

Bagatellschäden tauchen in der Praxis nach einem Verkehrsunfall sehr selten auf, weil die Reparaturkosten schon nach einem kleinen Auffahrunfall deutlich oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Ist also beispielsweise die Heckschürze eines weniger als 10 Jahre alten Autos nach einem Auffahrunfall deformiert, liegt in aller Regel schon kein Bagatellschaden mehr vor.

Der Unfallgeschädigte sollte sich daher im Zweifelsfall nicht davon abhalten lassen, ein Gutachten über den Unfallschaden erstellen zu lassen.

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Finger weg: Der Gutachter der Versicherung

Was das Unfallopfer keinesfall akzeptieren sollte, ist ein Sachverständiger, den die gegnerische Haftpflichtversicherung beauftragt hat. Denn dann gilt der alte Grundsatz “wess’ Brot ich ess, des Lied ich sing'”. In dem Fall ist die Versicherung der Auftraggeber des Sachverständigen, der deshalb bei der Begutachtung die Interessen des Auftraggebers zu wahren hat.

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Kosten für ein Gutachten eines unabhängigen, vom Geschädigten selbst ausgewählten und beauftragten Gutachter zu bezahlen. Das ist ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 225/13.

Die komfortabelste Alternative für die Unfallabwicklung

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Unfallschaden, was tun?

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN sind Geschädigte immer auf der sicheren Seite. Einfach den Verkehrsunfall bei den UNFALLHELDEN melden, die UNFALLHELDEN kümmern sich um alles Weitere. Die UNFALLHELDEN prüfen den Einzelfall, organisieren in Abstimmung mit dem Unfallopfer deutschlandweit

  • unabhängige geprüfte Sachverständige
  • erfahrene Rechtsanwälte
  • Marken- und freie Werkstätten
  • Ersatzfahrzeuge
  • Abschleppunternehmen
  • und vieles mehr

Wenn Sie den Verkehrsunfall bei den UNFALLHELDEN melden, wird Sie ein Mitarbeiter aus dem Unfallsupport schnellstmöglich anrufen und den Unfall und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Nach dem Telefonat entscheiden Sie, welche Leistungen Sie für die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles haben möchten. Für Sie besteht dabei garantiert kein Kostenrisiko, weil die UNFALLHELDEN dafür Sorge tragen werden, dass alle Leistungen vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden.

Einfacher, komfortabler und sicherer kann Unfallabwicklung daher nicht sein.

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Top! Nach drei Tagen Gutachten erstellt und vom Anwalt an die Versicherung geschickt, nach weiteren 14 Tagen hatte ich das Geld. Und das alles ohne großen Aufwand für mich. Kann den Service nur weiterempfehlen

Stephan T.
Stephan T.

Sowohl der von den Unfallhelden vermittelte Schadensgutachter als auch die vermittelte Anwaltskanzlei haben sehr gute Arbeit geleistet. Der uns alleinig durch die Unfallgegnerin verursachte Schaden wurde zügig und zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt.

Bernhard H.
Bernhard H.

Habe die Unfallhelden jetzt zum zweiten Mal angefordert, wie immer völlig unproblematisch, 1 Anruf der Kanzlei, eine Vollmachtsunterschrift, 3 Tage später der Gutachter da, werde über jede Schritte informiert, 2 Wochen später Benachrichtigung der gegnerischen Versicherung und schön ist der Fall abgeschlossen, ohne das man sich mit Versicherungen, Autohäuser und der Frage – wer bezahlt nun was – rumärgern muss. Einfach nur super diese Geschichte 🙂 Beim nächsten Unfall zu 100% wieder mit den Unfallhelden ! Weiter so !

Jochen K.
Jochen K.

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