Warndreieck, Verbandskasten und Co. — unverzichtbar?

Der UNFALLHELDEN-Ratgeber klärt auf

Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten gehören zur absoluten Grundausstattung jedes Personenkraftwagens. Das bekommt nicht nur jeder Führerscheinanwärter während seiner theoretischen Ausbildung beigebracht, sondern spürt auch jeder Führerscheininhaber bei einer umfangreicheren Verkehrskontrolle.

Doch was macht diese Sicherheitseinrichtungen so wichtig? Wie ist es um tatsächliche Verpflichtungen eines Autofahrers bestellt? Wie stellt man ein Warndreieck korrekt auf? Dies und mehr im UNFALLHELDEN-Ratgeber!

Pflichten des Autofahrers

Welche Pflichten einem Verkehrsteilnehmer obliegen, hat der Gesetzgeber in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die StVZO gibt Auskunft darüber, über welche Sicherheitseinrichtungen PKW, LKW und Motorräder verfügen müssen. Was also sagt die StVZO über Warndreieck, Verbandskasten und Co.? Was muss sich im Auto befinden und welche Anforderungen gibt es im Einzelnen?

Der Verbandskasten

Von wenigen Ausnahmen wie Krafträdern (§35h Abs. III StVZO) abgesehen, muss in Kraftfahrzeugen Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden. Dies muss mindestens den Anforderungen der DIN-Norm 13 164 entsprechen. Aber keine Sorge: was sich zunächst wahnsinnig kompliziert anhört, ist tatsächlich recht einfach, weil alle im gängigen Handel befindlichen “Verbandskästen” ausreichen. Vollständigkeit und Haltbarkeit der Materialien sollte jedoch regelmäßig überprüft werden. Dies kann man beispielsweise beim Reifenwechsel kontrollieren.

Verbandskasten

Häufiger erreichte uns die Frage, ob das Erste-Hilfe-Material nicht auch in einem anderen Behältnis als in einer Tasche verstaut werden kann. Auch hier lohnt ein Blick in die StVZO: so ist das Erste-Hilfe-Material “in einem Behältnis verpackt zu halten[…], da[s] [es] vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen […] schützt.” (§35h Abs. III StVZO). Ein luftdicht verschlossener Behälter – wie eine Gefrierdose – würde diesen Anforderungen vermutlich gerecht werden. Aber ob sie kompakter und leichter ist? Wenn man bereits einen fertigen Verbandskasten im Handel bezogen hat und sich das Material nicht gerade selbst zusammenstellt, dürfte die “Tupper-Lösung” keinen nennenswerten Vorteil bieten.

Warndreieck und Warnweste

Neben Erste-Hilfe-Materialien sind in einem Personenkraftwagen mit unter 3,5 Tonnen Gewicht ein Warndreieck sowie eine Warnweste mitzuführen (§35 a Abs. II Nr. 1+3 StVZO). Warndreieck und Warnwesten müssen aus ausreichender Entfernung gut zu erkennen sein. Das Warndreieck muss ausreichend reflektieren und standsicher sein. Zwar sind die Anforderungen an Warnwesten ebenfalls im Detail in einer DIN-Norm festgelegt, aber auch hier besteht kein Grund, sich im Detail mit den Bestimmungen auseinanderzusetzen: denn wie bei den Verbandskästen werden alle gängigen Modelle den gesetzlichen Anforderungen gerecht.

warndreieck

Verstöße gegen Mitführungspflichten

Das Nicht-Mitführen ist nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Sie und Ihre Mitfahrer. Sondern begründet auch einen Verstoß, der entsprechend geahndet wird. Für ein vergessenes oder nicht vorgezeigtes Warndreieck wird beispielsweise ein Bußgeld i.H.v. 15 € (Nr. 222.6 Bußgeldkatalog) verhängt; gleiches gilt für Erste-Hilfe-Material (Nr. 206 Bußgeldkatalog).

Zusammenfassung

Im Kraftfahrzeug müssen sich also befinden:

  1. Verbandskasten oder vergleichbares Erste-Hilfe-Material
  2. Standfestes und reflektierendes Warndreieck
  3. Eine Warnweste

Das Mitführen dieser Sicherheitseinrichtungen ist unerlässlich. Ein Verstoß gegen diesen Sicherheitsbestimmungen zieht entsprechende Bußgelder nach sich.

Sicherheitseinrichtungen installieren

Warndreieck und Warnweste bloß mitzuführen, reicht im Zweifelsfall natürlich nicht aus. Jedoch ist weitestgehend selbsterklärend, wie eine Warnweste anzulegen ist.

Warndreieck aufstellen — aber wie?

Beim Aufstellen des Warndreiecks gilt es einiges zu beachten. Zunächst muss das Warndreieck in der richtigen Entfernung zur Gefahrenstelle aufgestellt werden. Aber auch beim Aufstellen gilt es einiges zu beachten. Schließlich wollen Sie sich bei der Markierung des Gefahrenortes nicht in Gefahr bringen.

Der richtige Abstand

Wenn es aber darum geht, ein Warndreieck aufzustellen, sind viele Autofahrer schnell irritiert… Wie war das jetzt nochmal genau? Daher die wichtigsten Regeln in der Übersicht.

Wie zuvor erklärt, muss das Warndreieck aus ausreichender Entfernung sichtbar sein und andere Verkehrsteilnehmer so rechtzeitig auf mögliche Gefahrenstellen hinweisen. Von selbst versteht sich, dass dabei die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen ist. Und für die Markierung von Gefahrenstellen im Stadt- und Fernverkehr gelten daher unterschiedliche Bestimmungen.

Gefahrenstelle im Stadtverkehr markieren

Im Stadtverkehr ist das Warndreieck in einer Entfernung von 50 Metern vor der Gefahrenstelle zu platzieren. Andere Autofahrer haben so angemessen Zeit, auf die potentielle Gefährdung zu reagieren.

Gefahrenstelle im Fernverkehr markieren

Auf Landstraßen ist man schon mal etwas schneller unterwegs. Das Warndreieck ist daher in einer Entfernung von 100 Metern von der Gefahrenstelle aufzustellen.

Auf Autobahnen sind die Verkehrsteilnehmer mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit unterwegs, deshalb muss das Warndreieck hier in einer Entfernung von 200 Metern platziert werden.

Zusammenfassung

Der korrekte Abstand des Warndreiecks in der Übersicht:

  • Im Stadtverkehr: 50 Meter 
  • Im Fernverkehr:
    • Auf Landstraßen: 100 Meter
    • Auf Autobahnen: 200 Meter

Tipp: Die weißen Leitpfosten sind auf Landstraßen und Autobahnen in einer Entfernung von 50 Metern platziert. Auch ohne Zollstock lässt sich der richtige Abstand somit leicht ermitteln.

Korrektes Verhalten beim Aufstellen

Das Aufstellen eines Warndreiecks ist nicht ungefährlich. Grade dann nicht, wenn Sie sich auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn befinden sollten. Beim Markieren der Gefahrenstelle sollten Sie daher absolute Vorsicht walten lassen. Schon durch kleine Maßnahmen können Sie das bestehende Risiko bedeutsam verringern.

  1. Packen Sie das Warndreieck bereits in Ihrem KFZ aus, so stellen Sie sicher, dass Sie sich nicht unnötig lange an der Gefahrenstelle aufhalten.
  2. Verlassen Sie das Automobil nach Möglichkeit auf der Beifahrerseite. Denn bei erhöhten Geschwindigkeiten haben andere Verkehrsteilnehmer nahezu keine Chance, auf das plötzliche Öffnen einer Tür zu reagieren.
  3. Nachdem Sie das KFZ verlassen haben, tragen Sie das Warndreieck gut sichtbar vor sich her. So erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit — zusätzlich zur Warnweste.
  4. Nachdem Sie die Gefahrenstelle entsprechend markiert haben, kehren Sie unverzüglich zu Ihrem KFZ zurück und halten Sie sich unter keinen Umständen länger als notwendig an der Gefahrenstelle auf.

Allzeit gute Fahrt wünschen die UNFALLHELDEN!